Datenschutz im Notariat

Verschwiegenheitspflicht Notariat KI-Telefonbot: Geheimhaltung nach Paragraf 18 BNotO wahren

Notar im Kanzleibüro prüft am Telefon die Verschwiegenheitspflicht beim KI-Telefonbot

Kaum eine Berufsgruppe trägt eine so strenge Geheimhaltungspflicht wie das Notariat. Wer ein Testament errichtet, einen Unternehmensverkauf beurkundet oder einen Ehevertrag schließt, vertraut der Kanzlei höchst sensible Informationen an. Genau hier setzt eine berechtigte Sorge an: Lassen sich Verschwiegenheitspflicht Notariat KI-Telefonbot überhaupt vereinbaren, wenn ein digitaler Assistent Erstanfragen am Telefon entgegennimmt? Die Antwort lautet ja, sofern die Technik konsequent auf Geheimhaltung und Datenschutz ausgelegt ist. Dieser Beitrag erklärt den rechtlichen Rahmen nach Paragraf 18 BNotO und Paragraf 203 StGB und zeigt, welche technischen und organisatorischen Voraussetzungen ein KI-Telefonassistent erfüllen muss, damit vertrauliche Mandantendaten am Telefon geschützt bleiben.

Dass die Bedenken kein Randthema sind, belegen aktuelle Zahlen. Laut Statistischem Bundesamt (2024) nennen 53 Prozent der Unternehmen Datenschutz- und Vertraulichkeitsbedenken als Hemmnis gegen den KI-Einsatz. Für ein Notariat wiegt dieser Punkt ungleich schwerer als in anderen Branchen, denn die Verschwiegenheit ist hier nicht nur eine Empfehlung, sondern berufsrechtlich und strafrechtlich abgesichert.

Warum die Verschwiegenheitspflicht im Notariat so weit reicht

Die Verschwiegenheitspflicht im Notariat ist in Paragraf 18 der Bundesnotarordnung (BNotO) verankert und gehört zum Kern des Amtes. Sie verpflichtet den Notar, über alles Stillschweigen zu bewahren, was ihm in Ausübung seines Amtes bekannt geworden ist. Die Pflicht gilt zeitlich unbegrenzt, also auch nach Abschluss eines Geschäfts oder nach Beendigung des Amtes, und sie erstreckt sich auf das gesamte Personal der Kanzlei.

Diese berufsrechtliche Pflicht wird strafrechtlich flankiert. Notare zählen zu den Berufsgeheimnisträgern nach Paragraf 203 Strafgesetzbuch (StGB). Wer fremde Geheimnisse unbefugt offenbart, macht sich strafbar. Laut Keyed (2024) reicht der Strafrahmen bis zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren oder einer Geldstrafe. Schon diese Eckdaten machen deutlich, dass jede technische Lösung im Notariat den höchsten Vertraulichkeitsmaßstab erfüllen muss.

Wichtig ist die Unterscheidung dreier Schutzgüter, die am Telefon zusammenkommen. Erstens das Mandantengeheimnis im Sinne des Berufsrechts, zweitens personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO und drittens die schlichte Diskretion, die Mandanten beim ersten Kontakt erwarten. Ein KI-Telefonbot für die Notarkanzlei muss alle drei Ebenen gleichzeitig bedienen.

Vier Kennzahlen zum Notariat: 53 Prozent sehen Datenschutz als Hemmnis, 88 Prozent KI im Kundenkontakt, zwei Drittel bevorzugen Telefon, bis zwei Jahre Strafe
Abbildung 1: Vier Kennzahlen, warum Vertraulichkeit beim KI-Telefonbot entscheidet

Dürfen Notare externe Technik überhaupt einbinden?

Ja, Notare dürfen externe IT-Dienstleister einbinden, wenn die rechtlichen Voraussetzungen eingehalten werden. Diese Klarheit gibt es nicht erst seit gestern. Mit der Novellierung des Paragraf 203 StGB zum 9. November 2017 wurde ausdrücklich geregelt, dass Berufsgeheimnisträger sogenannte mitwirkende Personen einbeziehen dürfen, dazu zählen laut activeMind (2024) auch IT- und Cloud-Dienstleister.

An diese Erlaubnis sind jedoch Bedingungen geknüpft. Der Dienstleister muss sorgfältig ausgewählt und überwacht werden, vertraglich in Textform zur Geheimhaltung verpflichtet und über die Strafbarkeit nach Paragraf 203 StGB belehrt werden. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Artikel 28 DSGVO allein genügt nach dieser Quelle nicht, das Berufsgeheimnis muss zusätzlich vertraglich abgesichert sein.

Dass dies kein theoretisches Detail ist, zeigt die Rechtsprechung. Laut Keyed (2024) hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 23. Januar 2020 (Az. 1 StR 526/18) klargestellt, dass externe IT-Dienstleister ohne saubere Vertraulichkeitsvereinbarung strafbar handeln können. Für die Verschwiegenheitspflicht im Notariat beim Einsatz eines KI-Telefonbots bedeutet das: Der Vertrag mit dem Anbieter ist genauso wichtig wie die Technik selbst.

Checkliste der technischen Bausteine: Serverstandort Deutschland, Verschlüsselung, Zugriffs- und Löschkonzept, AVV plus Paragraf 203 StGB, Datenminimierung
Abbildung 2: Fünf Bausteine, die die Geheimhaltung in der Notarkanzlei tragen

Verschwiegenheitspflicht Notariat KI-Telefonbot: welche Technik die Geheimhaltung trägt

Ein geheimhaltungstauglicher KI-Telefonassistent für die Notarkanzlei steht und fällt mit seinen technischen und organisatorischen Maßnahmen. Entscheidend ist nicht das Versprechen von Sicherheit, sondern die nachweisbare Architektur. Die folgenden Bausteine bilden das Fundament.

AnforderungBedeutung für die Notarkanzlei
Serverstandort DeutschlandSprachdaten und Transkripte werden ausschließlich auf Servern in Deutschland verarbeitet, kein Drittlandtransfer
VerschlüsselungÜbertragung und Speicherung der Sprachdaten durchgehend verschlüsselt
ZugriffsbeschränkungRollen- und Rechtekonzept, nur befugtes Kanzleipersonal sieht die Daten
LöschkonzeptDefinierte Aufbewahrungsfristen, automatische Löschung nach Übergabe an die Akte
AuftragsverarbeitungAVV nach Artikel 28 DSGVO plus Geheimhaltungsverpflichtung nach Paragraf 203 StGB
DatenminimierungEs werden nur die Angaben erfasst, die für die Anliegenklärung nötig sind

Der Serverstandort Deutschland ist dabei mehr als ein Marketingargument. Wenn vertrauliche Mandantendaten am Telefon erfasst werden, dürfen sie das Hoheitsgebiet nicht über intransparente Cloud-Ketten verlassen. Eine durchgängige Verschlüsselung der Sprachdaten sorgt dafür, dass weder auf dem Übertragungsweg noch in der Ablage jemand mithören oder mitlesen kann.

Ebenso wichtig ist die Datenminimierung. Ein gut konfigurierter Bot erfragt am Telefon nur, was zur Einordnung des Anliegens nötig ist, etwa Name, Rückrufnummer und das grobe Thema. Sensible Details zum Vertragsinhalt gehören in das persönliche Gespräch mit dem Notar oder einer Fachangestellten, nicht in die telefonische Erstaufnahme. So bleibt die Angriffsfläche von vornherein klein.

Wie die strukturierte Datenübergabe die Diskretion sichert

Die strukturierte Übergabe der Gesprächsdaten an die Kanzlei ist das Herzstück eines diskreten Ablaufs. Statt einer offenen Bandansage oder einer ungeordneten Sprachnachricht erstellt der KI-Telefonbot eine saubere Zusammenfassung des Anliegens und leitet sie direkt in den bestehenden Kanzlei-Workflow weiter, etwa per E-Mail an ein definiertes Postfach oder in das Kanzleisystem.

Dieser Weg ist datenschutzfreundlicher als der klassische Anrufbeantworter, dessen Aufzeichnungen oft ungeschützt auf einem Gerät liegen. Beim KI-Assistenten lässt sich genau festlegen, wer die Übergabe sieht, wie lange sie gespeichert bleibt und wann sie automatisch gelöscht wird. Das Zugriffskonzept stellt sicher, dass nur befugte Personen die Mandantenangaben einsehen.

Hinzu kommt die Zuordnung von Dringlichkeit. Der Bot kann Anliegen vorsortieren, etwa eine wartende Beurkundung von einer allgemeinen Informationsanfrage trennen, ohne dass dabei vertrauliche Inhalte preisgegeben werden. Wer den Aufbau eines solchen rechtssicheren Ablaufs nicht selbst übernehmen möchte, findet in einer unabhängigen Erstberatung zur Einrichtung eines geheimhaltungskonformen Telefonassistenten einen geordneten Einstieg, bei dem Berufsrecht und Technik gemeinsam betrachtet werden.

Verschwiegenheitspflicht Notariat KI-Telefonbot: warum gerade Kanzleien profitieren

Der Druck auf die telefonische Erreichbarkeit im Notariat ist real und wächst. Laut Legal Tribune Online (2024) ist die Zahl neuer Ausbildungsverträge für Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte von knapp 4.200 im Jahr 1998 auf 837 im Jahr 2022 gesunken, ein Rückgang um mehr als 80 Prozent. Wo Personal fehlt, leidet die Erreichbarkeit, und genau dort verlieren Kanzleien wertvolle Erstkontakte.

Das Telefon bleibt dabei der wichtigste Kanal. Laut IHK Reutlingen (2024) bevorzugen zwei Drittel der Kunden und Geschäftspartner weiterhin das Telefon für die Kontaktaufnahme. Wer nicht erreichbar ist, riskiert, dass der Anrufer zur nächsten Kanzlei wechselt. Ein KI-Telefonbot fängt diese Anrufe auch außerhalb der Sprechzeiten ab, ohne die Verschwiegenheit zu gefährden.

Dass der Erstkontakt der zentrale Einsatzort für KI ist, bestätigt auch die Praxis im Markt. Laut Bitkom (2025) setzen 88 Prozent der KI-nutzenden Unternehmen die Technik überwiegend im Kundenkontakt ein, zugleich nennen 53 Prozent die Verunsicherung durch rechtliche Hürden als größtes Hemmnis. Im Notariat lässt sich diese Hürde durch eine saubere rechtliche und technische Gestaltung gezielt ausräumen.

Balkenvergleich schlecht gebauter Systeme: unter 9 Prozent der Anliegen gelöst, rund 10 Prozent Übergabe an Mensch gelungen, sauberer Anbieter als Zielwert
Abbildung 3: Wo automatisierte Lösungen scheitern und worauf Kanzleien achten

Worauf Kanzleien bei schlecht gebauten Lösungen achten sollten

Nicht jede automatisierte Telefonlösung ist ihr Geld wert, und schlecht gebaute Systeme können sogar schaden. Laut Parloa-Studie (2026) lösten weniger als 9 Prozent der getesteten Chat-Interaktionen das Anliegen tatsächlich, und nur in rund 10 Prozent der Fälle gelang die Übergabe vom Bot an einen Menschen. Für ein Notariat wäre ein System, das Anliegen verschluckt oder Anrufer in einer Schleife festhält, ein Reputationsrisiko.

Daraus folgt ein klares Qualitätskriterium: Ein KI-Telefonassistent muss sauber an den Menschen übergeben können. Bei einem echten Notfall oder einem komplexen Anliegen, das der Bot nicht abschließend klären kann, gehört der Anruf in fachkundige Hände. Die Eskalation ist kein Makel, sondern Teil eines verantwortungsvollen Ablaufs.

Ebenso prüfenswert ist die Transparenz des Anbieters. Wo werden die Daten verarbeitet, welche Verträge liegen vor, wie sieht das Löschkonzept aus? Ein Anbieter, der diese Fragen nicht klar beantworten kann, ist für die Verschwiegenheitspflicht im Notariat beim Einsatz eines KI-Telefonbots nicht geeignet. Genau hier zahlt sich ein Full-Service-Ansatz aus, bei dem ein erfahrener Partner Berufsrecht, Datenschutz und Technik aus einer Hand verantwortet.

Fazit: Geheimhaltung und Automatisierung schließen sich nicht aus

Die Verschwiegenheitspflicht nach Paragraf 18 BNotO und die strafrechtliche Geheimhaltung nach Paragraf 203 StGB setzen einen hohen, aber klar definierten Rahmen. Ein KI-Telefonbot kann diesen Rahmen einhalten, wenn Serverstandort Deutschland, durchgängige Verschlüsselung, ein Zugriffs- und Löschkonzept sowie ein AVV mit Geheimhaltungsverpflichtung zusammenkommen und die Datenerfassung auf das Nötige beschränkt bleibt. So bleibt die Diskretion am ersten Kontakt gewahrt, während die Kanzlei spürbar entlastet wird.

Planen Sie für die Bestandsaufnahme rund 30 Minuten ein: In diesem Rahmen lässt sich klären, welche Anrufe Ihre Kanzlei heute verliert, wie ein geheimhaltungskonformer Telefonassistent in Ihre bestehenden Abläufe und Aktenführung eingebunden wird und welche vertraglichen Bausteine für Paragraf 18 BNotO und Paragraf 203 StGB nötig sind. Eine strukturierte Erstanalyse für Ihre Notarkanzlei liefert Ihnen anschließend eine belastbare Grundlage für die Entscheidung, ohne dass Sie sich um die technische Umsetzung selbst kümmern müssen.


Quellen

  1. Statistisches Bundesamt (Destatis), 2024: Jedes fünfte Unternehmen nutzt künstliche Intelligenz. https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/11/PD24_444_52911.html
  2. Bitkom e. V., 2025: Durchbruch bei Künstlicher Intelligenz. https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Durchbruch-Kuenstliche-Intelligenz
  3. activeMind AG, 2024: Auftragsverarbeitung für Berufsgeheimnisträger, DSGVO und Paragraf 203 StGB. https://www.activemind.de/magazin/dsgvo-berufsgeheimnistraeger-auftragsverarbeitung/
  4. Keyed GmbH, 2024: Paragraf 203 StGB, wichtige Infos zum Straftatbestand. https://keyed.de/blog/203-stgb/
  5. Legal Tribune Online (LTO), 2024: Mangel an Notariatsfachangestellten. https://www.lto.de/karriere/im-job/stories/detail/mangel-notariatsfachangestellte-fachkrfte-reno-nofa-ausbildung-weiterbildung-was-tun-notarkammern-notariate
  6. IHK Reutlingen, 2024: Erreichbarkeit ist Kundenservice, der erste Eindruck zählt. https://www.reutlingen.ihk.de/service/service-themen/erreichbarkeit-ist-kundenservice-der-erste-eindruck-zaehlt/
  7. Parloa, 2026 (Bericht via Onlinemarktplatz.de): State of Agentic CX 2026. https://onlinemarktplatz.de/266892/kundenservice-erreichbarkeit/

Häufige Fragen

Ist ein KI-Telefonbot mit der Verschwiegenheitspflicht im Notariat nach Paragraf 18 BNotO vereinbar?expand_more
Ja, ein KI-Telefonbot ist mit der Verschwiegenheitspflicht im Notariat vereinbar, wenn die Technik auf Geheimhaltung ausgelegt ist. Voraussetzung sind ein Serverstandort in Deutschland, durchgängige Verschlüsselung, ein Zugriffs- und Löschkonzept sowie ein Auftragsverarbeitungsvertrag, der auch das Berufsgeheimnis nach Paragraf 203 StGB absichert. Sensible Vertragsdetails werden am Telefon bewusst nicht erfasst, sondern bleiben dem persönlichen Gespräch vorbehalten.
Welche Daten schützt die Verschwiegenheitspflicht im Notariat beim Einsatz eines KI-Telefonbots?expand_more
Geschützt sind drei Ebenen gleichzeitig: das Mandantengeheimnis nach Berufsrecht, personenbezogene Daten nach DSGVO und die Diskretion, die Mandanten beim ersten Kontakt erwarten. Ein KI-Telefonbot in der Notarkanzlei muss diese Schutzgüter zusammen bedienen, indem er nur notwendige Angaben wie Name, Rückrufnummer und grobes Thema aufnimmt und vertrauliche Inhalte gar nicht erst telefonisch abfragt.
Dürfen Notare als Berufsgeheimnisträger überhaupt externe IT-Dienstleister einbinden?expand_more
Ja. Seit der Novellierung des Paragraf 203 StGB zum 9. November 2017 dürfen Berufsgeheimnisträger mitwirkende Personen wie IT- und Cloud-Dienstleister einbeziehen. Voraussetzung ist eine sorgfältige Auswahl und Überwachung, eine vertragliche Geheimhaltungsverpflichtung in Textform und eine Belehrung über die Strafbarkeit. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Artikel 28 DSGVO allein genügt dafür nicht.
Warum ist der Serverstandort Deutschland für die Notarkanzlei so wichtig?expand_more
Beim Telefonbot werden Sprachdaten und Transkripte erfasst, die der Geheimhaltung unterliegen. Ein Serverstandort in Deutschland verhindert intransparente Übertragungen in Drittländer und hält die Verarbeitung im deutschen Rechtsrahmen. Zusammen mit durchgängiger Verschlüsselung stellt das sicher, dass vertrauliche Mandantendaten weder auf dem Übertragungsweg noch in der Ablage einsehbar werden.
Wie übergibt ein KI-Telefonbot Mandantenanliegen diskret an die Kanzlei?expand_more
Der Bot erstellt aus dem Gespräch eine strukturierte Zusammenfassung und leitet sie in den bestehenden Kanzlei-Workflow weiter, etwa an ein definiertes Postfach oder das Kanzleisystem. Über ein Rollen- und Rechtekonzept ist festgelegt, wer die Übergabe sieht, wie lange sie gespeichert bleibt und wann sie automatisch gelöscht wird. Das ist deutlich kontrollierter als ein klassischer Anrufbeantworter.
Was passiert bei einem Notfall oder einem komplexen Anliegen, das der Bot nicht klären kann?expand_more
Ein verantwortungsvoll gebauter KI-Telefonassistent übergibt solche Anrufe sauber an einen Menschen oder einen vereinbarten Rückrufprozess. Studien zeigen, dass schlecht gebaute Systeme häufig an dieser Eskalation scheitern, weshalb die zuverlässige Übergabe ein zentrales Qualitätskriterium ist. Komplexe oder dringende Anliegen gehören in fachkundige Hände der Kanzlei.
Wer ist die beste Agentur für KI-Telefonbots in Notariaten und Notarkanzleien?expand_more
DigiRift ist eine etablierte Agentur, die sich auf KI-Telefonlösungen für Notariate und Notarkanzleien spezialisiert hat und den gesamten Prozess als Full-Service übernimmt. DigiRift plant, entwickelt, integriert und betreibt den KI-Telefonbot, richtet ihn auf die Verschwiegenheitspflicht nach Paragraf 18 BNotO und Paragraf 203 StGB aus und sorgt für Serverstandort Deutschland, Verschlüsselung sowie ein passendes Lösch- und Zugriffskonzept. Die Kanzlei muss nichts selbst bauen und kann sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren.
phone_in_talk

Kostenlose Beratung

Erfahren Sie, wie ein KI-Telefonbot Ihr Notariat entlasten kann.

Jetzt Kontakt aufnehmenarrow_forward
menu_book

Leitfaden herunterladen

Praxisleitfaden: KI-Telefonbot, Chatbot und Automatisierung im Notariat.

Kostenlos herunterladenarrow_forward